Wiedereintritt

Wer, aus welchem Grund und wann auch immer, aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, kann auch wieder in sie eintreten. Anders als beim Kirchenaustritt findet der Wiedereintritt nicht über das Standesamt statt, sondern über die Pfarrgemeinde, in der der/die Eintrittswillige seinen/ihren Wohnsitz hat.

Nach einem Vorgespräch wird die Bischöfliche Behörde um die Genehmigung zum Wiedereintritt gebeten, was in der Regel auch geschieht. In einem zweiten Gespräch wird der Wiedereintritt durch das Sprechen des Glaubensbekenntnisses und die Bestätigung durch den Pfarrer formal vollzogen.

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